Jürgen Pötzsch
Leiter
Ehren- & Altersabteilung
.
.
.
Die Ehren- bzw. Altersabteilung ist eine
Abteilung innerhalb unserer Freiwilligen Feuerwehr.
Diese wird je
nach Bundesland unterschiedlich benannt.
Feuerwehrangehörige können wegen der vielfachen Belastungen maximal bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr leisten.
Die Aufnahmevoraussetzungen in diese Abteilung sowie die Rechte und Pflichten werden in der jeweiligen Satzung der Feuerwehr beschrieben und weichen von Gemeinde zu Gemeinde voneinander ab.
Gründe für einen Wechsel in die
Ehren- & Altersabteilung können z. B. das Alter, Erfüllung einer Mindestdienstzeit oder gesundheitliche Probleme, die einen aktiven Dienst dauerhaft nicht mehr zulassen
sein.
Auch ein sogenanntes passives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr kann in unsere Ehren- & Altersabteilung aufgenommen werden.