Aus- und Fortbildung

Update zu Aus-und Fortbildung

 

 

 

In der Beratung des Fachdienstes mit den Stadtwehrleitern wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ausbildungen in den Abteilungen des abwehrenden Brandschutzes (Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr) unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsbestimmungen durchgeführt werden können. Als Abteilung des abwehrenden Brandschutzes gelten nicht Musikabteilungen und Kinderfeuerwehren. Ausgeschlossen sind demzufolge Ausbildungen der Kinderfeuerwehr!

 

Heiko Plewa
Stadtwehrleiter
Zahna-Elster

.

.

.

.

11.03.2021
mit heutigem Tag ergeht folgende Anweisung zum Thema Fort- und Ausbildung.

 

Nach Maßgabe der 10. SARS-CoV-2-EindV vom 7. März 2021 gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 3  kann die Aus- und Fortbildung im Bereich Brand- und Katastrophenschutz wieder durchgeführt werden. Hierbei sind strikt die Hygieneregeln nach § 1 Abs. 1 einzuhalten. Nach Aussage vom Landrat, gilt die am 10.03.2021 verabschiedete Anordnung des Landkreises nicht für Feuerwehren

 

Für die Stadt Zahna-Elster gilt: Gruppen mit max. 5 Personen. Mehrere Gruppen während einer Ausbildung sind möglich, wenn genügend räumlicher Abstand gegeben ist.

 

Es ist bevorzugt in großen Fahrzeughallen und/oder im freien zu agieren. Eine Ansammlung von mehr als 5 Personen in Räumlichkeiten ist zu vermeiden. Es sei denn, der geforderte Mindestabstand kann trotz Mund.-Nasen Bedeckung eingehalten werden.

 

Für die Ki - Jufeu ist Katja Pötzsch bereits informiert und wird sich mit den Ki-Ju Warten separat besprechen.

 

.

Heiko Plewa
Stadtwehrleiter
Zahna-Elster