Waldbrandstufen: Diese Bedeutung haben die einzelnen Zahlen

 

Auch wenn die Einteilung der Waldbrandstufen bundesweit einheitlich auf einer Skala von 1 bis 5 erfolgt, darf jede Region selbst bestimmen, welche Regeln bei welcher Waldbrandstufe gelten. Zumeist ist bei den geringeren Gefahrenklassen lediglich erhöhte Vorsicht geboten. Vereinzelt können die Landeswaldgesetze aber etwa ab Waldbrandstufe 3 oder 4 das Grillen verbieten. Unabhängig von der aktuellen Gefahr eines Waldbrandes sollten Sie auch immer die regionalen Landeswaldgesetze beachten. Diese können beispielsweise das Entfachen eines Feuers in Waldnähe oder das Befahren von Wäldern mit einem Kraftfahrzeug ganzjährig verbieten. Regional ist es also auch möglich, dass bei Waldbrandstufe 5 etwa das Grillen im Garten untersagt wird.

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder

Halten Sie sich nicht an die Punkte die insbesondere das regional gültige LWaldG vorschreibt, können hohe Geldbußen drohen.  Etwa ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro, wenn Sie in Waldnähe ein Feuer entzünden oder dort rauchen.

 

Waldbrandstufe 1 – sehr geringe Gefahr

Die Gefahr eines Waldbrandes ist in dieser Stufe so gering, dass keine Einschränkungen gelten und Spaziergänger den Wald betreten dürfen.

 

Waldbrandstufe 2 – geringe Gefahr

Waldbesucher sollten Vorsicht walten lassen. Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Gras abgestellt werden. Das Befahren des Waldes ist ohnehin in der Regel nur bspw. der Forstbehörde oder Waldbesitzern gestattet oder solchen Besuchern, die von Waldbesitzern eine Genehmigung erhalten haben. Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen erlaubt.

 

Waldbrandstufe 3 – mittlere Gefahr

Es liegt eine erhöhte Waldbrandgefahr vor. Auch hier ist Vorsicht geboten, wenn Sie einen Wald betreten.

 

Waldbrandstufe 4 – hohe Gefahr

 

Die Forstbehörden dürfen Waldgebiete sperren, was durch Schilder ausgewiesen wird. In der Regel bleiben die Wälder aber frei zugänglich, damit Waldbesucher einen etwaigen Brand melden können. Möglich ist es allerdings, dass Parkplätze und Orte im Wald gesperrt werden, die Touristen anziehen. Bei dieser Waldbrandstufe sollten Sie nur noch erkennbare Waldwege nutzen. Waldbesitzer dürfen nach § 23 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) Brandenburg nun auch nicht mehr in der Nähe von Wäldern Feuer entzünden, rauchen oder grillen. Für diese bestehen bei niedrigeren Waldbrandstufen Ausnahmen.

Waldbrandstufe 5 – sehr hohe Gefahr

Dies ist die höchste Waldbrandstufe. Wälder dürfen gesperrt werden, dann müssen Besucher auf Waldspaziergänge verzichten, da schon ein winziger Funke eine Katastrophe auslösen kann. Kommunen dürfen außerdem weitere Vorschriften erlassen und etwa das Nutzen einer Feuerschale bei dieser Waldbrandstufe oder auch das Grillen untersagen.

 

Dramatische Zunahme der Waldbrandgefahr

 

Feuerwehrverbände warnen vor dramatischer Zunahme der #Waldbrandgefahr - Im Norden und Osten Deutschlands wird die Waldbrandgefahr in den kommenden Tagen dramatisch zunehmen. Darauf weisen der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) hin. Zur Pressemitteilung der vfdb -> https://ow.ly/9y3P50OIKBQ  #schutz  #rettung  #sicherheit

Im Norden und Osten Deutschlands wird die Waldbrandgefahr in den kommenden Tagen dramatisch zunehmen. Darauf weisen der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) hin. Nach Einschätzung des Waldbrandexperten von DFV und vfdb, Dr. Ulrich Cimolino, wird in einigen Regionen bereits in den nächsten Tagen die höchste der fünf möglichen Waldbrandwarnstufen sowie fast überall der zweithöchste Gefahrenindex für Graslandfeuer erreicht. „Das bedeutet, dass überall schnell Brände entstehen können. In den Gebieten mit hoher Waldbrandgefahr können sich bereits kleine Brände schnell auch in die ausgewachsene Vegetation ausbreiten und rasch weiter entwickeln, wenn sie nicht sofort massiv bekämpft werden“ so Cimolino, der sich auf Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes beruft.

Die beiden Verbände appellieren deshalb dringend an die Bevölkerung, das in ganz Deutschland bis zum 31. Oktober bestehende Verbot von Feuer und Rauchen im Wald zu beachten. Zugleich gibt Cimolino weitere wichtige Tipps:

Vermeiden Sie den Kontakt von heißen Oberflächen wie zum Beispiel Katalysatoren von KFZ oder heißen Maschinenteilen mit der Vegetation sowie die Überlastung und damit Überhitzung von Maschinen (Traktoren, Forstarbeitsgeräte).

Forstwirtschaftliche Betriebe sollten bei Tätigkeiten mindestens in abgelegenen, schwer durch die Feuerwehr zu erreichenden Gebieten, eigene Löschgeräte (Feuerlöscher, kleinere Wasserbehälter oder ähnlich) mitführen, um einen Entstehungsbrand zumindest bis zum Eintreffen der Feuerwehr klein halten zu können.

Alarmieren Sie schon beim Verdachtsfall auf einen Vegetationsbrand oder einem Brand an einer Maschine in der Vegetation die Feuerwehr unter 112.

Geben Sie eine möglichst genaue Orts- bzw. Anfahrtsbeschreibung an; sofern möglich, gern auch mit den GPS-Koordinaten aus Ihrem Smartphone.

Falls notwendig, weisen Sie die ersten Einheiten der anrückenden Feuerwehr ein, damit der Brandherd schneller bekämpft werden kann.

kann.

Sofern es sich um einen Entstehungsbrand handelt, versuchen Sie ihn mit etwas Wasser oder durch Ausstreichen mit einer Jacke, einem stabilen Stoff (z.B. Handtuch), oder einem Ast klein zu halten, wenn das noch gefahrlos möglich ist.

Speziell für die Feuerwehren hat der DFV Fachempfehlungen für die Bekämpfung von Vegetationsbränden herausgegeben, die im Internet zu erhalten sind. 

Aufgrund der Temperaturentwicklung der nächsten Tage und Wochen weist Cimolino insbesondere bei Einsätzen im Freien auf die Hinweise zur richtigen Schutzkleidung sowie ausreichender Flüssigkeitszufuhr hin

 

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